Professor Kai Litschen klärte in seinen Blitzseminaren für Unternehmer die wichtigsten Fragen
Wenn am 25. Mai das einheitliche Datenschutzgesetz (DSGVO) der EU die alte Richtlinie 95/46/EG ersetzt, erhöht sich der Dokumentations-
aufwand für Unternehmen – wenn sie denn von den Neuerungen betroffen sind. Die spürbare Verunsicherung vieler Unternehmer hat das
Technische Innovationszentrum Wolfenbüttel (tiw) zum Anlass genommen, ein Blitzseminar anzubieten.
Referent Kai Litschen, Ostfalia-Professor für Wirtschaftsprivatrecht, brachte für die Teilnehmer im tiw-Seminarraum Licht ins Dunkel der neuen
Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Kurz und prägnant konnten die ersten Fragen geklärt werden: „Wichtig ist, dass Unternehmer ein
Konzept haben, wie sie letztendlich mit Daten umgehen. Das beinhaltet beispielsweise die Bestimmung eines Datenschutzbeauftragten“, erklärt
Litschen.
Carola Weitner-Kehl ist zufrieden mit der guten Resonanz auf das Seminar-Angebot ihres Vereins. „Das Seminar wurde extrem gut angenommen.
Der erste Termin war sehr schnell ausgebucht, daraufhin haben wir kurzfristig noch einen zweiten Termin angeboten“, erklärt die Geschäftsführerin
des tiw. Auch der zweite Termin war sofort ausgebucht.
Besonders die vielen und komplexen Ausnahme-Tatbestände sorgten für Verwirrung bei den Unternehmern. In zahlreichen Fällen hat Deutschland
sogenannte Öffnungsklauseln genutzt, um das DSGVO zu konkretisieren und von europäischen Standards abzuweichen. Mit der „DSAnpUG-EU“
(Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU) wurde ein neues Bundesdatenschutzgesetz geschaffen. Durch die Umstellung werden die
Dokumentations- und Rechenschaftspflichten umfangreicher. Dazu müssen jetzt Verfahrensverzeichnisse geführt werden.
Mit Datenschutz-Managementsystemen gibt es in mittelgroßen Unternehmen noch keine oder erst kaum Erfahrungen, für Litschen gehören sie jedoch
zu den Grundlagen eines Datenschutzkonzepts. Werden relevante Vorgänge nicht dokumentiert, drohen langfristig Bußgelder in Millionenhöhe. „Die
Zeiten, in denen es sich bei Verstößen um bloße Kavaliersdelikte gehandelt hat, sind Ende Mai vorbei“, betonte Litschen.